Gründung des Kompetenzzentrums Behinderung – akademische Bildung – Beruf (kombabb), welches behinderte Menschen in NRW über mögliche Ausbildungswege und Wege ins Studium berät und informiert.
Änderung im BAföG, wodurch die Förderung, die aufgrund einer studienzeitverlängernden Behinderung über die Förderungshöchstdauer hinaus gewährt wird, vollständig als Zuschuss gilt.
Der Kreis der Anspruchsberechtigten für Vorlesungsgeld ist um den Kreis aller sehbehinderten Studierenden erweitert worden. Körperbehinderte Studierende, die ein Auto benötigen, um ihren Studienort zu erreichen, bekommen dies mittlerweile vollständig als Darlehen oder als Sachleistung finanziert.